Der Verkauf einer Immobilie über eine Auktion bietet für Verkäufer und Käufer viele Vorteile.
Jederzeitige Zurückziehung der Immobilie vor dem Auktionstermin – ermöglicht weiterhin einen Verkauf.
Genehmigungsvorbehalt des Immobilienanbieters – Meistbot muss nicht angenommen werden.
Seit 01.01.2009 besteht in Österreich aufgrund des neuen Feilbietungsrechts-änderungsgesetzes (FRÄG) die Möglichkeit, Immobilien im Rahmen eines privaten Versteigerungsverfahrens zu verwerten.
● Rechtssicherheit durch gesetzliche Grundlagen
● Abwicklung durch ein Immobilienexpertenteam unter Aufsicht eines öffentlichen Notars > Effizientes Verfahren: Festgelegte Besichtigungstermine, fixer Auktionstag
● Objektive Immobilienbewertung und Ermittlung eines marktgerechten Preises für die Immobilie anhand eines Harald Knoll Immobilien-Gutachten.
● Besichtigung der Immobilie und Einsicht in die Unterlagen ohne Kaufzwang – Interesse zeigen und informiert werden, ohne sich zu binden
● Bestmöglicher Verkaufserlös durch die Teilnahme mehrerer Interessenten am Auktionstermin
● Sicherheit, dass für die Immobilie nicht mehr bezahlt wird, als der marktgerechte Preis
● Bonität und Ernsthaftigkeit der Kaufinteressenten durch Sicherheitserlag gewährleistet – keine Scheininteressenten die Zeit kosten
● Schriftlicher Auktionsauftrag mit Bieterlimit möglich
● Keine persönliche Anwesenheit bei der Auktion erforderlich – Anonymität des Käufers ist gegeben
Nach dem erfolgreichen Verkauf der Immobilie in der Auktion wird durch den bei der Auktion anwesenden Notar eine Amtsurkunde über den Zuschlag an den Käufer mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Auktion ausgestellt. Damit sind eine rasche grundbücherliche Abwicklung zur Eintragung des Eigentumsrechts des Käufers und eine zügige Weiterleitung des Kaufpreises an den Verkäufer gewährleistet.